Geschäftsordnung des Bezirks 05 Bergisch Land im RSB e.V.
Teil 0
Einleitung und allgemeine Richtlinien
Zur Erledigung seiner Aufgaben gibt sich der Bezirk 05 Bergisch Land im RSB e.V., im weiteren Verlauf „Bezirk 05“, genannt, eine Geschäftsordnung, im weiteren Verlauf „GO“ genannt.
Die Geschäftsordnung enthält alle Regelungen, die nicht Bestandteil der Satzung sein müssen, jedoch für einen reibungslosen Arbeitsablauf erforderlich sind. Sie ist eine Ergänzung der Satzung und ist wie diese für alle Mitglieder verbindlich. Sie kann zur Anpassung an die Erfordernisse des Vereinslebens in Inhalt und Umfang vom Gesamtvorstand mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Gesamtvorstandsmitglieder ohne das bei einer Satzungsänderung notwendige behördliche Genehmigungsverfahren geändert werden. Die Änderung bedarf der Bestätigung durch die nächste Delegiertenversammlung. Sie darf keine Regelungen aufnehmen, die dem Inhalt und Sinn der Satzung widersprechen sowie gegen bestehende Rechtsvorschriften und vom Bezirk 05 eingegangene Verträge verstoßen.
Zu allen Aufgaben im Bezirk 05 können sowohl weibliche als auch männliche oder diverse Personen gewählt und / oder eingesetzt werden. Zur besseren Lesbarkeit wird im Weiteren lediglich die männliche Form verwendet.
Die Mitglieder des Gesamtvorstandes des Bezirks 05 haben sich in Ihrem Tun stets nach den für Ihre Aufgaben gültigen Gesetzen, Satzungen und Ordnungen zu richten.
Sie haben das Recht sich zu allen Themen im Vorstand frei zuäußern, jedoch ohne die Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen!
Zur Wahrung der Verschwiegenheit und des Datengeheimnisses ist es allen Mitgliedern des Gesamtvorstandes und allen sonstigen Mitarbeitern untersagt vertrauliche Informationen, die Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit zugänglich wurden weiterzugeben. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind stets zu beachten.
Teil I
Die Aufgaben der Mitglieder des Bezirksvorstandes
§ 1 Der Bezirksvorstand
Die Leitung des Bezirks 05 obliegt dem nach § 10 der Satzung gewähltem Bezirksvorstand. Dies sind der Bezirksvorsitzende, der stellvertretende Bezirksvorsitzende, der Geschäftsführer Schriftverkehr, der Geschäftsführer Finanzen, der Bezirkssportleiter, der Bezirksjugendleiter und der Bezirksdamenleiter.
Der Vorstand nach § 10 der Satzung kann alle Maßnahmen und deren Umsetzung vorbereiten. Die Entscheidungen werden durch den Gesamtvorstand oder die Delegiertenversammlung getroffen.
§ 1.1 Der Bezirksvorsitzende
Dem Bezirksvorsitzenden obliegt es, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der GO alle Aktivitäten im Bezirk zu koordinieren und gegebenenfalls an die dafür gewählten Vorstandsmitglieder oder Gremien weiterzuleiten.
Der Bezirksvorsitzende vertritt den Bezirk nach innen und außen.
Er beruft Sitzungen und Versammlungen ein und leitet diese.
Er erstellt in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer Schriftverkehr die Tagesordnung zu Versammlungen und / oder Sitzungen.
Der Bezirksvorsitzende nimmt Ehrungen vor. Näheres bestimmen die Ehrenordnung des RSB und die Beratungen des Bezirksvorstands.
Er besucht nach Einladung Versammlungen und Veranstaltungen der Vereine und Kreise des Bezirks 05.
Er nimmt an Veranstaltungen des Gebietes sowie des RSB und ggf. DSB teil und vertritt dort den Bezirk.
Der Bezirksvorsitzende ist für Brauchtum und Tradition sowie für die Senioren zuständig, sofern es kein Mitglied des erweiterten Vorstandes für diese Aufgaben gibt.
Veröffentlichungen auf der Bezirkshomepage bedürfen der Zustimmung des Bezirksvorsitzenden und werden von dem dafür eingesetzten Mitarbeiter des Bezirks getätigt. Ausnahme: Ausschreibungen zu und Ergebnisse von Wettkämpfen und Meisterschaften. Diese werden vom Bezirkssportleiter in Eigenverantwortung getätigt.
§ 1.2 Stellvertretender Bezirksvorsitzender
In Abwesenheit oder auf Weisung des Bezirksvorsitzenden übernimmt der Stellvertretende Bezirksvorsitzende die in § 1.1 näher bezeichneten Aufgaben.
§ 1.3 Der Geschäftsführer Schriftverkehr
Der Geschäftsführer Schriftverkehrtätigt sämtlichen internen und externen Schriftverkehr im Bezirk 05 nach vorherigerAbsprache mit, oder nach Weisung durch den Bezirksvorsitzenden.
Dazu gehören das Erstellen und Versenden von Einladungen zu Veranstaltungen mit Ausnahme von Sportveranstaltungen.
Das Erstellen und Versenden von Einladungen zu Ehrungen.
Das Erstellen und Versenden von Einladungen zu Versammlungen und Sitzungen.
Die Erstellung von Versammlungs- und Sitzungsprotokollen, sowie Anwesenheitslisten und deren Weiterleitung an die hierfür berechtigten Empfänger.
Der Schriftverkehr (Informationen) an Vereine und Mitglieder wird, wenn im Einzelfall nichts anderes beschlossen wurde, elektronisch per E-Mail durchgeführt.
§ 1.4 Der Geschäftsführer Finanzen
Der Geschäftsführer Finanzen ist bestellt und berechtigt sämtliche finanziellen Aktivitäten des Bezirks 05 zu erledigen.
Ihm obliegt es die Konten des Bezirks zu führen und zu kontrollieren und die sofortige Benachrichtigung des Bezirksvorstands bei eventuellen Unregelmäßigkeiten.
In Zusammenarbeit mit dem Bezirksvorsitzenden die turnusmäßige (alle drei Jahre) Steuererklärung an das Finanzamt zwecks Überprüfung der Gemeinnützigkeit abzugeben.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet er eng mit den für die Finanzbewegungen verantwortlichen Mitgliedern des Bezirksvorstandes zusammen.
§ 1.5 Der Bezirksjugendleiter
Der Jugendbereich wird im Bezirksvorstand durch den in der Bezirks-Jugenddelegiertenversammlung gewählten, Bezirksjugendleiter vertreten.
Der Bezirksjugendleiter hat Sitz und Stimme im Bezirksvorstand, nachdem er von der Bezirksdelegiertenversammlung bestätigt wurde.
Die stellvertretenden Bezirksjugendleiter dürfen als Zuhörer an allen Sitzungen des Bezirksgesamtvorstandes teilnehmen.
Sollte der Bezirksjugendleiter verhindert sein, werden seine Aufgaben durch einen seiner Stellvertreter wahrgenommen. Nur in diesem Fall hat ein stellvertretender Jugendleiter Sitz und Stimme im Bezirksvorstand.
Scheidet der Bezirksjugendleiter vorzeitig aus dem Amt aus, werden seine Aufgaben automatisch durch den Dienstältesten stellvertretenden Bezirksjugendleiter wahrgenommen. Seine Bestätigung durch die Bezirksdelegiertenversammlung ist bei nächster Gelegenheit vorzunehmen.
§ 1.6 Der Bezirkssportleiter
Der Bezirkssportleiter ist verantwortlich für den gesamten Sportbereich des Bezirks. Insbesondere für die Temin- und Mitarbeiterpläne für alle sportlichen Veranstaltungen und die Ausschreibungen nach den bekannten einschlägigen Bestimmungen und Ordnungen.
Zur Unterstützung stehen dem Bezirkssportleiter seine Stellvertreter und weitere Referenten für die Erfüllung der Aufgaben im Sportbereich zur Seite. Diese sind, soweit sie von der Bezirksdelegiertenversammlung gewählt sind, stimmberechtigte Mitglieder des erweiterten Bezirksvorstands.
§ 1.7 Der Bezirksdamenleiter
Der Bezirksdamenleitersetzt sich für die Gleichbehandlung aller mittelbaren Mitglieder des Bezirks unabhängig vom Geschlecht ein. Darüber hinaus betreut er alle weiblichen mittelbaren Mitglieder des Bezirks 05.
Bei seinen Aufgaben im Sportbereich untersteht er dem Bezirkssportleiter.
Er ist für die Aufstellung der Damen-Auswahlmannschaften des Bezirks 05 verantwortlich. Darüber hinaus führt er die Ergebnislisten der Damen-Kreisvergleichskämpfe im Bezirk 05 zusammen und unterstützt auf Wunsch der Kreisdamenleiter deren Organisation der Damen-Kreisvergleichskämpfe.
Teil II
Die Aufgaben der Mitglieder des erweiterten Bezirksvorstandes
§ 2 Der erweiterte Bezirksvorstand
Der erweiterte Bezirksvorstand unterstützt den Bezirksvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben. Zusammen mit dem Bezirksvorstand bildet er den Bezirksgesamtvorstand. Die Anzahl seiner Mitglieder kann nach Bedarf erweitert und wieder verringert werden. Dazu bedarf es jeweils eines Beschlusses des Bezirksgesamtvorstandes und einer entsprechenden Abstimmung bei der nächsten Delegiertenversammlung.
§ 2.1 Stellvertretender Bezirkssportleiter Schießsport
Der stellvertretende Sportleiter Schießsport untersteht dem Bezirkssportleiter. Er unterstützt den Bezirkssportleiter bei der Planung und Durchführung aller sportlichen Aktivitäten im Bereich Schießsport (Langwaffen, Kurzwaffen, Armbrust und Vorderlader).
§ 2.2 Stellvertretender Sportleiter Bogensport
Der stellvertretende Sportleiter Bogensport untersteht dem Bezirkssportleiter. Er plant und führt alle sportlichen Aktivitäten im Bogensport selbstständig und in enger Abstimmung mit dem Bezirkssportleiter durch.
Er erstellt seine Mitarbeiterpläne selbst.
§ 2.3 Referent Langwaffen
Der Referent Langwaffen betreut die Langwaffenschützen mit Ausnahme der Vorderladerschützen des Bezirks 05.
Er wird vom Bezirkssportleiter zur Leitung und / oder Durchführung aller sportlichen Aktivitäten in den Langwaffendisziplinen eingeteilt.
§ 2.4 Referent Kurzwaffen
Der Referent betreut die Kurzwaffenschützen mit Ausnahme der Vorderladerschützen des Bezirks 05.
Er wird vom Bezirkssportleiter zur Leitung und / oder Durchführung aller sportlichen Aktivitäten in den Kurzwaffendisziplinen eingeteilt.
§ 2.5 Referent Vorderlader
Der Referent betreut die Vorderlader-Schützen (Lang- und Kurzwaffen) des Bezirks 05.
Er wird vom Bezirkssportleiter zur Leitung und / oder Durchführung aller sportlichen Aktivitäten in den Vorderlader-Disziplinen eingeteilt.
§ 2.6 Der Bezirksligareferent
Der Bezirksligareferent ist selbständig für die Ausschreibung, Durchführung und Überprüfung und Einhaltung der Ligaordnung vor und während der Ligakämpfe des Bezirks 05 zuständig.
Sofern nötig ist er bei hohem Arbeitsaufwand und / oder auf Wunsch durch den Bezirkssportleiter oder den Bezirksjugendleiter zu unterstützen.
§ 2.7 Der Referent Lehrwesen
Der Referent Lehrwesenbetreut alle Multiplikatoren des Bezirks 05.
Er koordiniert die Termine der Ausbildungen Waffensachkunde und Standaufsicht, die durch die Multiplikatoren des Bezirks 05 durchgeführt werden. Er führt Listen welche Personen die Ausbildungen „Waffensachkunde“ und „verantwortliche Aufsicht“ abgeschlossen haben und stellt sicher, dass diese Ausbildungen beim RSB korrekt verzeichnet werden.
Er bietet Lehrgänge für die Mitglieder und Mitarbeiter des Bezirks 05 an und führt diese mit sachkundigen Referenten durch.
§ 2.8 Die Kreisvorsitzenden
Die Vorsitzenden der Kreise im Bezirk 05 sind geborene Mitglieder des erweiterten Bezirksvorstandes. In ihrer Abwesenheit übernehmen diese Aufgabe die jeweiligen stellvertretenden Kreisvorsitzenden mit gleichen Rechten und Pflichten.
$ 2.9 Ehrenvorsitzender
Wenn ein Bezirksvorsitzender zum Ehrenmitglied ernannt wird, führt er fortan den Titel Ehrenvorsitzender. Der Ehrenvorsitzende hat Sitz und Stimme im erweiterten Vorstand.
Teil III
Der Jugendbereich im Bezirk 05
§ 3Der Jugendbereich
Der Jugendbereich verwaltet sich nach der Jugendordnung des RSB. selbstständig. Weiteres regeln die Satzung und die Jugendordnung.
§ 3.1 Finanzierung des Jugendbereichs
Zur finanziellen Unterstützung und Erledigung seiner Arbeit erhält der Jugendbereich eine jährlich vom Gesamtvorstand des Bezirks 05 festzulegende Summe auf das Jugendkonto des Bezirks 05 überwiesen, die er in Eigenverantwortung, unter Beachtung der gesetzlichen und satzungskonformen Regeln, verwenden darf.
Die Verfügung über die finanziellen Mittel erfolgt über den Geschäftsführer Finanzen, der nach Beauftragung durch die Jugendleitung tätig wird.
Über die finanziellen Bewegungen muss ein Jahresabschluss erstellt werden, der den Kassenprüfern vorgelegt werden muss. Näheres regelt die Satzung.
Teil IV
Der Sportbereich im Bezirk 05
§ 4 Der Sportbereich
Der Sportbereichgliedert sich in die Bereiche Schießsport (Langwaffen, Kurzwaffen, Armbrust und Vorderlader) und Bogensport.
Alle Sportleiter und Referenten müssen mit den verwendeten Programmen zur Bearbeitung und Weiterleitung von Sportdaten vertraut sein.
Alle im Sportbereich eingesetzten Mitarbeiter müssen die für ihre Aufgaben benötigten Lizenzen haben.
Teil V
Regularien bei Versammlungen, Wahlen und Abstimmungen
§ 5 Die Bezirksdelegiertenversammlung
Neben den Vertretern der Mitglieder und dem Bezirksgesamtvorstand sind der Gebietsvorsitzende Nord und das Präsidium des RSB einzuladen. Sollten der Gebietsvorsitzende oder der Präsident (oder deren Vertreter) anwesend sein, so haben sie Rederecht, sind aber nicht stimmberechtigt.
Die Ehrenmitglieder des Bezirks 05 haben Sitz und Stimme.
Die Mitglieder des Bezirksgesamtvorstandes, die Ehrenmitglieder des Bezirks 05 und die Kreisvorsitzenden haben jeweils eine Stimme. Eine Stimmenbündelung ist bei diesen Personen nicht möglich.
Die Stimmenanzahl der Delegierten der Mitglieder (der Vereine des Bezirks 05) ergibt sich aus der Satzung des Rheinischen Schützenbundes (Zur Zeit der Erstellung dieser GO hat jeder Verein pro angefangene 200 Mitglieder eine Stimme).
Eine Änderung der Tagesordnung muss von der Versammlung durch Abstimmung vor Eintritt in die Tagesordnung genehmigt werden.
Der Bezirksvorsitzende kann die Versammlungsleitung auf ein anderes Mitglied des Bezirksvorstandes delegieren.
§ 5.1 Wahl des Bezirksvorsitzenden
Zur der Wahl des Bezirksvorsitzenden wird ein aus der Versammlung vorgeschlagener dreiköpfiger Wahlvorstand gewählt. Dieser bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende des Wahlausschusses übernimmt zur Wahl des Bezirksvorsitzenden die Versammlungsleitung. Der Vorsitzende des Wahlausschusses führt sodann die Wahl des Bezirksvorsitzenden durch. Nach erfolgter Wahl und der Erklärung des neuen Bezirksvorsitzenden, dass er die Wahl annimmt, übergibt er diesem die Versammlungsleitung.
§ 5.2 Abstimmungen
Abstimmungen erfolgen per Akklamation (Handzeichen). Auf Antrag von drei stimmberechtigten Versammlungsteilnehmern muss geheim abgestimmt werden. Zu diesem Zweck sind einheitliche Stimmzettel vorzuhalten.
Sofern die Satzung nicht anderes vorschreibt, gilt bei Abstimmungen die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen.
Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Eine neue Abstimmung ist in der nächsten Versammlung möglich.
§ 5.3 Wahlen
Wahlen erfolgen geheim. Zu diesem Zweck sind einheitliche Stimmzettel vorzuhalten. Sollte nur ein Kandidat zur Wahl stehen kann, wenn die Versammlung dem zuvor zustimmt, offen gewählt werden. Gewählt ist derjenige Kandidat, der die meisten Stimmen bekommen hat. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt.
§ 5.4 Gesamtvorstandssitzungen
Zu Gesamtvorstandsitzungen des Bezirks 05 wird vom Bezirksvorsitzenden in unregelmäßigen Abständen und / oder auf mehrheitlichen Wunsch der Gesamtvorstandsmitglieder des Bezirks 05 eingeladen. Der Einladung ist die Tagesordnung beizufügen.
Jedes Mitglied des Gesamtvorstandes hat eine Stimme.
Eine Änderung der Tagesordnung muss von den Vorstandsmitgliedern durch Abstimmung vor Eintritt in die Tagesordnung genehmigt werden.
Der Bezirksvorsitzende kann die Sitzungsleitung auf ein anderes Mitglied des Bezirksvorstandes delegieren.
Teil VI
Datenschutz und Verschwiegenheit
§ 6.1 Datenschutz
Alle gewählten Mitglieder des Bezirksvorstandes sowie sonstige Mitarbeiter des Bezirks 05, die Zugriff auf personenbezogene Daten erlangen, sind auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Ende Ihrer Tätigkeit für den Bezirk 05 fort.
Sämtliche personenbezogenen Daten sind beim Ausscheiden aus dem Bezirksvorstand oder nach Abschluss der Mitarbeit im Bezirk 05 zurückzugeben und sämtliche Kopien sind zu löschen oder zu vernichten.
Da der Bezirk 05 eine Untergliederung des Rheinischen Schützen Bundes (RSB) ist, benötigt er keinen Datenschutzbeauftragten.
In Datenschutzfragen steht der Datenschutzbeauftragte des RSB zur Verfügung.
§ 6.2 Verschwiegenheit
Alle gewählten Mitglieder des Bezirksvorstandes sowie sonstige Mitarbeiter des Bezirks 05, die Kenntnis über vertrauliche Sachverhalte, die den Bezirk 05 oder seine mittelbaren und unmittelbaren Mitglieder betreffen, haben diese vertraulich zu behandeln.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Ende Ihrer Tätigkeit für den Bezirk 05 fort.
Alle schriftlichen und / oder digitalen Unterlagen müssen an den Bezirk zurückgegeben, gelöscht oder vernichtet werden.
Teil VII
Inkrafttreten
§ 7 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung des Bezirks 05 Bergisch Land ist nach eingehender Beratung und Abstimmung mit 2/3 Mehrheit durch den Gesamtvorstand und Genehmigung durch die Delegiertenversammlung des Bezirks 05 am 21.05.2024 in Kraft getreten
Unterschriften des Bezirksgesamtvorstandes:






